a22 autostrada del brennero

Die Bezahlung "der Nichtzahlung" der Mautgebühr

Artikel 176, Absatz 16 der Neuen Straßenverkehrsordnung schreibt vor: "Wenn der Benützer einer mautpflichtigen Autobahn ohne Einfahrtsmautkarte unterwegs ist, oder wenn er die Kontrollanlagen nicht so benützt, wie es die Mautkarte, über die er verfügt, verlangt, wird die zu entrichtende Mautgebühr von der am weitesten entfernten Einfahrtsstation für seine Fahrzeugklasse berechnet. Es bleibt dem Kunden überlassen, die Beweisführung für die von ihm benützte Einfahrtsstation anzutreten." Kann ein Kunde die Mautgebühr bei der Ausfahrtsstation nicht bezahlen, entsteht ein Verhältnis teilweiser oder totaler Nichtzahlung. Die Brennerautobahn ist für die von ihren Autobahnstationen ausgestellten Nichtzahlungsbescheide zuständig.

In folgenden Fällen kann es zur Nichtzahlung kommen

  • Kunde ohne Bargeld

  • Mautkarte nicht auffindbar

  • Mautkarte bei der Einfahrt nicht eingeholt

  • Kunde ohne Wertkarte

  • Wertkartenguthaben nicht ausreichend 

  • Transit eines Unfallwagens 

  • Transit in Folge eines Richtungswechsels

  • Transit ohne Stop bei der Autobahnstation

  • Transit eines verlassenen Fahrzeuges

  • kein Restgeld (in diesem Fall handelt es sich um eine verzögerte Bezahlung, ohne Berechnung der Einhebungsgebühren)

 

Die Bezahlung des geschuldeten Betrages muss innerhalb des 10. Tages nach Durchführung der Fahrt mittels bei gelegtem C/C-Einzahlungsschein oder on line vorgenommen werden. Nach Verstreichen dieser Frist leitet die Autobahngesellschaft das gerichtliche Verfahren zur Schuldeintreibung, vermehrt um die entsprechenden Gebühren, ein. Die Kunden können den geschuldeten Betrag direkt an die Brennerautobahngesellschaft mittels Überweisung an die "Brennerautobahn AG, Via Berlino 10, 38100 Trento" bezahlen.

 

Die Überweisung kann auf folgende Konten erfolgen:

In Italien: Bankkontokorrent NR. 000006036801, ABI 02008, CAB 01820, CIN W, Unicredit Bank
Vom Ausland: Bankkontokorrent - IBAN: IT91 W 02008 01820 000006036801

BIC: UNCRIT2B

 

Als Überweisungsgrund ist unbedingt anzugeben:

  • Das Kennzeichen des Fahrzeug

  • Die Nummer des Nichtzahlungsbescheides (sechs oder sieben rote Ziffern, die auf dem Bescheid aufscheinen, der dem Kunden ausgehändigt wurde – Modell C1) oder die Protokollnummer (oben links) des eventuellen Mahnschreibens

  • Nichterfolgte Bezahlung an einer MRP-Spur kann innerhalb von 10 Tagen an einer mit Personal besetzten Spur nachgeholt werden; dabei ist die Gebühr von Euro 2,60 für Spesen nicht zu entrichten.

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