a22 autostrada del brennero

Ansuchen um Archivierung des Nichtzahlungsbescheides

Das Archivierungsansuchen kann wie folgt eingereicht werden:

  • mittels Einsendung der speziellen "gelben Karte", welche dem Kunden zusammen mit dem Nichtzahlungsbescheid ausgehändigt wird, verfügbar in allen Mautstationen und bei den Servicezentren von Trient Nord, Bozen Süd und Brixen
  • schriftlich mittels Mitteilung an die Autobahngesellschaft
  • mittels E-mail:  rmpp@autobrennero.it
  • mündlich sowohl bei den Büros am Gesellschaftssitz als auch beim Servicezentrum (Tel. 0461 212761, 212767, 212770, 212759, 212558)
  • mittels Telefax an die Nummer 0039 0461 234976

Bei einer Nichtbezahlung der Autobahngebühr wird dem Benutzer neben dem Nichtzahlungsbescheid auch eine gelbe Karte ausgehändigt. Diese kann mit Versandgebühr zu Lasten des Absenders ausschließlich in folgenden Fällen verwendet werden:

Rechtfertigung einer Durchfahrt, für welche ein Bescheid über nichterfolgte Bezahlung der Maut ausgestellt worden ist (NEBM).
 In diesem Fall müssen auf der Karte die genauen Gründe angegeben werden, warum man beantragt, nur für die ab der tatsächlichen Einfahrt gefahrene Strecke zahlen zu müssen, und nicht - wie üblich - die auf dem Vordruck für nichtbezahlte Maut vorgesehene Gebühr ab der entferntesten Einfahrt (Code 888), wie vom Artikel 176, Absatz 16 der Straßenverkehrsordnung vorgesehen. Zwecks Annahme dieses Antrages muss der Benützer der Karte die entsprechenden Unterlagen beilegen, welche die tatsächlich benützte Einfahrt belegen (Steuerbelege, Rechnungen, Quittungen von vorherigen Fahrten auf der Autobahn usw.).
Es wird klargestellt, dass das Ansuchen nur dann angenommen werden kann, wenn die Bezahlung für die angegebene Strecke vorliegt und die entsprechenden Unterlagen gültig sind. Falls die mit gelber Karte eingereichte Rechtfertigung nicht angenommen werden sollte, behält sich die Brennerautobahn das Recht vor, nach den eigenen im „Qualitätssystem“ enthaltenen Verfahren, die für die Eintreibung des ausstehenden Kredites geeigneten Schritte zu unternehmen.

Durchfahrt mit Video-Maut
Der Benützer, der Zweifel oder Vorbehalte betreffend die ordnungsgemäße Berechnung der mit Telepass gefahrenen Strecke hat, kann die vorgesehenen Daten vorlegen und die Überprüfung seiner Durchfahrt verlangen. Damit dies möglich ist, muß der Benützer beweisen, dass er der tatsächliche Inhaber des Telepasses ist, wobei das Privacy-Gesetz 675/96 berücksichtigt wird.

Antrag um Rückvergütung
Der dritte Grund, um die gelbe Karte zu verwenden, ist der Antrag auf Rückvergütung von bezahlten Mauten wegen falscher Fahrzeugeinstufung oder wegen anderer Vorfälle, weswegen man auf jeden Fall Anrecht auf eine Rückvergütung zu haben glaubt. Auch in diesem Fall sind alle auf der gelben Karte vorhandenen Felder auszufüllen und eine Abschrift der Unterlagen beizulegen, welche die Richtigkeit des Antrages beweisen.
Nachstehend wird die gelbe Karte in elektronischem Format wiedergegeben, die in all ihren Feldern auszufüllen ist; wird die Archivierung der nichterfolgten Mautbezahlung beantragt, sind die entsprechenden Begründungen anzuführen. 
 
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NB. Damit die Rechtfertigung akzeptiert werden kann, ist es erforderlich, die Autobahneinfahrt mittels beigelegter Dokumentation zu belegen und die Nummer des Nichtzahlungsbescheids anzugeben.



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