
Die „Dienstleistungscharta für die A22” wurde entsprechend den betrieblichen Anweisungen des Inspektorats für die Überwachung von Autobahnkonzessionen des Staatlichen Straßenbauunternehmens AG auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr Nr. 102 vom 19. Februar 2009 ausgearbeitet.
Die „Dienstleistungscharta” ist an allen Kontaktstellen mit dem Benutzer verfügbar und wird regelmäßig aktualisiert.